Funkgerät defekt: Was vor dem nächsten Rundgang zählt
Ein Muster für die Dienstanweisung im Sicherheitsdienst hilft bei Funkausfall: So klären Sie Ersatz, sichere Aufgaben und die Übergabe an die nächste Schicht.

01Vor der Abendrunde bleibt die Antwort aus
Die Wachperson steht noch in der Pforte und ruft über Funk den besetzten Empfang im Nachbargebäude. Es kommt keine Antwort. In wenigen Minuten soll ihre Runde durch die Lagerhallen beginnen. Ein Muster für die Dienstanweisung im Sicherheitsdienst sollte auch diesen Fall berücksichtigen: Wen erreicht die Wachperson auf anderem Weg, und was gilt bis zur Klärung für den Rundgang? Im folgenden Beispiel ist die Funkverbindung für die vereinbarte Rückmeldung während der Runde vorgesehen. Einfach loszugehen und unterwegs erneut zu probieren, wäre keine brauchbare Lösung. Zunächst bleibt die Wachperson am sicheren Standort und nutzt den festgelegten Ersatzkontakt. Sie beschreibt, was sie bemerkt hat. Noch steht nicht fest, ob das Gerät kaputt ist oder die Gegenstelle aus einem anderen Grund nicht antwortet.
02Ist das Gerät kaputt oder kommt nur keine Antwort?
Das Display leuchtet, der Akku wird als geladen angezeigt, trotzdem ist nichts zu hören. Daraus lässt sich noch kein eindeutiger Gerätefehler ableiten. Vielleicht sitzt das Zubehör nicht richtig, die Lautstärke ist verstellt oder die vorgesehene Gesprächsgruppe wurde versehentlich geändert. Die Wachperson prüft nur die Bedienpunkte, für die sie unterwiesen wurde und die nach Betriebsanleitung zulässig sind. Sie öffnet kein Gehäuse und programmiert keine Frequenzen um. Eine beschädigte Antenne oder ein sichtbarer Gehäuseschaden gehört in die Meldung an die zuständige Stelle. Bleibt die Ursache unklar, lautet die Rückmeldung etwa: „Mit Gerät 4 erhalte ich am Empfang keine Antwort; die eingewiesenen Bedienprüfungen haben nichts geändert.“ Damit weiß die Leitung, welches Gerät sie prüfen lassen soll. Ob weitere Geräte betroffen sind, bleibt zunächst offen.
03Rufen Sie die vereinbarte Gegenstelle anders an
In der Pforte steht im Beispiel ein Diensttelefon zur Verfügung. Die Wachperson erreicht darüber den Empfang im Nachbargebäude und fragt, ob ihr Funkspruch dort angekommen ist. So lässt sich klären, ob beide Seiten betroffen sind oder nur eine Seite nichts hört. Anschließend informiert sie die zuständige Leitung über den vorgesehenen Meldeweg. Eine Nachricht ohne Antwort reicht nicht aus, um eine Ersatzlösung abzusprechen. Für diesen Fall braucht das Team einen bekannten weiteren Kontakt, falls die erste Person nicht erreichbar ist. Die Nummern sollten am vereinbarten Ort zugänglich sein, bevor eine Störung eintritt. Die DGUV Vorschrift 23 behandelt in § 4 das Verhalten und das Weitermelden von Mängeln in Dienstanweisungen. Maßgeblich ist die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende Fassung.
04Welche Arbeit kann bis zum Ersatz weitergehen?
Die Runde durch die Hallen wartet, während die Wachperson die Leitung telefonisch erreicht. Ob sie am besetzten Empfang weiterarbeiten kann, ist eine andere Frage als die sichere Durchführung des Rundgangs. Die Leitung prüft deshalb die tatsächlich betroffenen Aufgaben und die dafür festgelegten Schutzmaßnahmen. Fehlt eine erforderliche Absicherung, wird die betreffende Tätigkeit nicht unverändert fortgesetzt. Der Arbeitgeber muss nach § 3 Arbeitsschutzgesetz die Wirksamkeit seiner Schutzmaßnahmen prüfen und sie bei veränderten Umständen anpassen. Für das Beispiel kann das bedeuten, zunächst ein geeignetes Ersatzgerät zu bringen oder die Aufgabe bis zu einer sicheren Lösung auszusetzen. Die Leitung stimmt nötige Änderungen mit dem Auftraggeber ab. Eine fällige Kontrolle gilt in dieser Zeit nicht als erledigt; der Kunde erhält eine konkrete Information darüber, welche Leistung sich verzögert.
05Ein Handy ist nur dann Ersatz, wenn es zur Aufgabe passt
„Nimm doch dein Telefon mit“ klingt zunächst naheliegend. Im Keller des Gebäudes gibt es aber möglicherweise keinen Mobilfunkempfang. Außerdem hilft ein gewöhnliches Telefon nur begrenzt, wenn die Wachperson nach einem Unfall nicht mehr selbst anrufen kann. Ob ein Mobiltelefon als Ersatz genügt, muss deshalb anhand der Gefährdung und der vorgesehenen Hilfe entschieden werden. Die DGUV Information 212-139 erläutert die Auswahl von Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen. Ein Funkgerät, eine Personen-Notsignal-Anlage und ein Smartphone erfüllen nicht automatisch dieselbe Aufgabe. Die Wachperson soll diesen Unterschied nicht während einer Störung selbst beurteilen müssen. Die Leitung legt geeignete Alternativen im Voraus fest und prüft, ob sie im konkreten Fall verfügbar sind. Die grundsätzlichen Fragen dazu behandelt der Beitrag zur Alleinarbeit im Sicherheitsdienst.
06Das Ersatzgerät muss in beide Richtungen funktionieren
Ein Kollege bringt ein geladenes Ersatzgerät zur Pforte. Vor dem Einsatz prüft die Wachperson mit der vorgesehenen Gegenstelle, ob beide einander verständlich hören. Ein kurzer Ruf mit einer tatsächlichen Antwort zeigt mehr als eine leuchtende Anzeige. Auch das für den Dienst benötigte Zubehör gehört zur Prüfung. Vor der Runde klärt die Leitung, ob das Ersatzgerät zur Aufgabe passt und die Wachperson damit auf dem vorgesehenen Weg erreichbar bleibt. Eine erfolgreiche Sprechprobe am Schreibtisch belegt noch keinen Empfang hinter mehreren Hallenwänden. Niemand geht allein in einen unzureichend abgesicherten Bereich, nur um dort die Reichweite auszuprobieren. Für solche Prüfungen braucht es einen sicheren, abgestimmten Ablauf. § 10 der DGUV Vorschrift 23 behandelt ordnungsgemäße Ausrüstung und die Unterweisung in ihrer Handhabung; die konkrete Sprechprobe ist hier eine praktische Empfehlung.
07Das auffällige Gerät darf nicht zurück in die normale Ausgabe
Nach dem Gerätetausch liegt das alte Funkgerät noch neben der Ladestation. Für die Frühschicht würde es dort wie ein verfügbares Gerät aussehen. Die Wachperson kennzeichnet es deshalb nach dem betrieblichen Verfahren und legt es am dafür vorgesehenen Ort ab. Die zuständige Stelle erhält die Gerätekennung und eine kurze Beschreibung des Fehlers. Hilfreich sind auch der Zeitpunkt und die bereits ausgeführten Bedienprüfungen. „Funk geht nicht“ lässt offen, ob das Gerät gar nicht einschaltet oder nur keine Antwort zu hören war. Reparaturen übernimmt die dafür zuständige Person. Dass das Gerät nach einem Neustart wieder kurz reagiert, ist für sich genommen noch keine verlässliche Bestätigung seiner Eignung für den nächsten Einsatz. Vor einer erneuten Ausgabe muss die zuständige Stelle den Fehler klären und die sichere Verwendung bestätigen.
08Ein Muster braucht die Angaben Ihres Objekts
Wer nach „Dienstanweisung Sicherheitsdienst Muster“ sucht, findet häufig allgemeine Vorgaben zur Ausrüstung. Für den ausgefallenen Funk fehlen dann gerade die Angaben, die nachts gebraucht werden. In der objektspezifischen Anweisung muss verständlich stehen, welche Gegenstelle angesprochen wird, welcher andere Kontaktweg vorgesehen ist und wer über die betroffenen Aufgaben entscheidet. Dazu gehören der Aufbewahrungsort geeigneter Ersatzgeräte und der Umgang mit auffälligen Geräten. Die genannten Ersatzwege müssen für die Arbeit an diesem Objekt geeignet sein. Eine beliebige Telefonnummer neben dem Satz „Bei Störung Vorgesetzten informieren“ genügt nicht, wenn nachts dort niemand antwortet. Die Objektleitung bespricht den Fall mit dem Team an einem sicheren Standort. Dabei zeigt sich schnell, ob eine Vertretung den Ersatzkontakt findet und weiß, welche Aufgabe sie ohne die erforderliche Verbindung nicht beginnen soll.
09Halten Sie fest, welche Runde tatsächlich ausgeführt wurde
Im Beispiel funktioniert das Ersatzgerät um 21:25 Uhr, und die zuständige Leitung hat die Fortsetzung unter den vorgesehenen Bedingungen bestätigt. Die ursprünglich für 21 Uhr geplante Runde beginnt entsprechend später. Die Wachperson hält fest, wann sie tatsächlich losgegangen ist und was sie zuvor mit der Leitung vereinbart hat. Bei der später erledigten Kontrolle trägt sie die tatsächliche Uhrzeit ein. Die Meldung sollte auch erkennen lassen, wann die Leitung informiert wurde und ob Aufgaben offenbleiben. So kann der Auftraggeber die Verzögerung einordnen, ohne aus einem knappen Defektvermerk selbst den Ablauf rekonstruieren zu müssen. In SecOffice kann eine schichtbezogene Meldung im digitalen Wachbuch festgehalten und durch einen Nachtrag ergänzt werden. Der Eintrag ersetzt dabei weder das erforderliche Gespräch noch eine funktionierende Notrufmöglichkeit. Eine automatische Überwachung des Funkgeräts ist damit nicht verbunden.
10Die nächste Schicht braucht das richtige Gerät und den aktuellen Stand
Bei der Ablösung zeigt die Wachperson, welches Gerät sie jetzt verwendet und wo das auffällige Gerät liegt. Sie erklärt außerdem, ob eine Übergangslösung noch gilt und welche Rückmeldung von der Technik aussteht. Die Frühschicht soll nicht aus zwei Geräten auf dem Tisch erraten müssen, welches einsatzbereit ist. Auch eine noch nicht ausgeführte Kontrolle wird ausdrücklich angesprochen. Die übernehmende Kraft prüft ihre Ausrüstung nach den betrieblichen Vorgaben selbst; die Aussage „Bei mir ging es eben“ ersetzt ihre eigene Prüfung nicht. Für die Objektleitung lohnt sich anschließend ein Blick auf den konkreten Ausfall: War der Ersatzkontakt erreichbar, stand ein geeignetes Gerät bereit, und wusste die Vertretung, was sie tun sollte? Wenn nachts erst lange nach einer Telefonnummer gesucht wurde, gehört genau diese Lücke vor der nächsten Schicht behoben.
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